- Schatzanweisungen
- Schatz|anweisungen,kurz-, mittel- und längerfristige Schuldverschreibungen des Bundes, der Länder und der Sondervermögen; eine Form der öffentlichen Schulden. Verzinsliche Schatzanweisungen (einschließlich Kassenobligationen) sind Schuldverschreibungen mit Laufzeiten von einem bis zu sieben Jahren. Sie werden im Unterschied zu den stufenweise zurückgezahlten Anleihen (Tilgungsanleihen) zu einem Termin gesamthaft fällig (Fälligkeitsanleihen), sind bei der Deutschen Bundesbank lombardfähig und an allen deutschen Wertpapierbörsen in den amtlichen Handel eingeführt. Von den Bundesanleihen und Bundesobligationen unterscheiden sich Bundesschatzanweisungen (Laufzeit zwei Jahre) insbesondere durch den höheren Mindestanlagebetrag (1 000 ) und den Erwerberkreis (prinzipiell jedermann, faktisch primär Kreditinstitute). Bei den kurzfristigen unverzinslichen Schatzanweisungen (U-Schätze) liegt der Ausgabekurs unter dem Rückzahlungsbetrag, wobei die Differenz (Disagio) die Zinsvergütung für die Laufzeit (bis zu 24 Monate) darstellt. Seit 1975 begibt der Bund auch standardisierte U-Schätze (Finanzierungsschätze des Bundes) mit Laufzeiten von einem Jahr oder zwei Jahren, die nur von inländischen Nichtbanken zu erwerben sind und nicht an der Börse gehandelt werden. Vorläufer der Finanzierungsschätze waren die von der Bundesbank begebenen Bundesbankschätze.Außer Schatzanweisungen geben die genannten öffentlichen Stellen auch kürzerfristige Schatzwechsel (Laufzeiten bis zu 90 Tagen) aus. Dies sind Solawechsel, die über feste Beträge ausgestellt und von der Bundesbank abgezinst bis zur Rückzahlung abgegeben werden. Bei Fälligkeit werden sie durch die Bundesbank zum vollen Betrag zulasten des Ausstellers eingelöst. Schatzwechsel beziehungsweise unverzinsliche Schatzanweisungen werden von der Bundesbank auch als Liquiditätspapiere zur Steuerung der Bankenliquidität eingesetzt.
Universal-Lexikon. 2012.